Was ist ein Mitkäufer bei einem Auto?
Ein Co - Käufer, auch ein Co -borrower genannt wird , ist in der Regel ein Ehegatte, der die Auto - Darlehen Dokumente mit dem primären Kreditnehmer unterzeichnet. Als Co - Käufer Mittel sowohl der primäre Kreditnehmer und deren Ehepartner Anteil gleiche Rechte an dem Fahrzeug, und sie können Einkommen kombinieren für ein Auto - Kredit zu qualifizieren.
Ist ein Mitkäufer dasselbe wie ein Mitunterzeichner? Co - Käufer gegen Mitsignierer. Ein Mitunterzeichner ist jemand, der sich bereit erklärt, einen Kredit zu unterzeichnen, um einem Hauptkreditnehmer zu helfen, für die Finanzierung genehmigt zu werden. Co - Käufer (auch als Co -borrower oder gemeinsame Anmelder bekannt), auf der anderen Seite, haben die gleichen Rechte auf das Fahrzeug und sind in der Regel ein Ehepartner.
Kann ein Mitkäufer das Auto einfach mitnehmen?
Die Co - Käufer der Rechte an das Fahrzeug ermöglichen , den Co - Käufer Besitz des Autos zu nehmen , wenn Sie nicht zu zahlen - und selbst wenn Sie es nicht tun, weil Sie gleich Besitzer - und Sie werden die Zusammenarbeit benötigen - Käufer Erlaubnis um das Auto später zu verkaufen. Ein Mitunterzeichner hat keine Eigentumsrechte, ist aber möglicherweise schwerer zu finden.
Wie kann ein Mitkäufer von einem Autokredit ausgeschlossen werden?
Wenn der Kreditgeber , die Zusammenarbeit zu entfernen ist - Käufer, müssen Sie das Darlehen auf eigene Faust refinanzieren. Wenn der Kreditgeber keine Änderung zulässt, haben Sie die Möglichkeit, einen weiteren Kredit aufzunehmen , um den Autokredit vollständig abzubezahlen. Sobald das Auto Darlehen vollständig zurückgezahlt wird dann beide Parteien von ihrer Verpflichtung entbunden.
Kann ein Mitunterzeichner ein Auto in Besitz nehmen, wenn es nicht bezahlt wird?
Wie bekomme ich einen Mitbesitzer von meinem Autotitel?
- Schauen Sie sich den Titel an.
- Wenden Sie sich an die Person, deren Namen Sie aus dem Titel entfernen möchten.
- Senden Sie den Titel in der E-Mail an die Person, deren Namen Sie entfernen.
- Gehen Sie zu Ihrem örtlichen Kraftfahrzeugamt.